Barrierefreies Internet - Zugang für alle!
Januar 2004
Eine barrierefreie Webseite erweitert nicht nur den Kundenstamm einer Firma, sondern stärkt auch ihr Erscheinungsbild und ist inzwischen in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland gilt seit Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG). Dieses verpflichtet alle Dienststellen der Bundesverwaltung dazu, ihr Angebot an Internetseiten oder grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten (§ 4 / 11 BGG).
Die praktische Umsetzung des BGG regelt die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV), die an die Zugängigkeitsrichtlinien aus der Web Accessibility Initiative (WAI) und dem World Wide Web Consortium (W3C) angelehnt ist.
Eine Vielzahl anderer Länder haben ähnliche Gesetze, unter anderem die USA und England.
Intranets sind in gleicher Weise, oder zum Teil sogar noch stärker betroffen. Der Grund ist eine strengere Gesetzgebung bezüglich der Gleichstellung am Arbeitsplatz.
Ganz unabhängig von gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien bedeutet ein barrierefreier Internetauftritt uneingeschränkten Zugang zu Informationen für behinderte Menschen und Senioren. Die Internetseite ist so für jeden Benutzer lesbar und bedienbar.
In den meisten Ländern gilt mindestens 10% der Bevölkerung als behindert. Seh-, Körper-, geistige und Sprachbehinderungen, sowie Hörschäden können den Zugang zum Internet erheblich beeinträchtigen.
Auch steigt in den meisten Ländern das Durchschnittsalter der Bevölkerung, so dass immer mehr Menschen mit verminderter Sehvermögen und Feinmotorik zu kämpfen haben. Nur sehr wenige Organisationen können es sich leisten, diese immer größer werdende Zielgruppe vorsätzlich zu vernachlässigen.
Alle Nutzer profitieren von barrierefreien Webseiten, egal welche Informationstechnologien ihnen zu Grunde liegen (z.B. Desktop Browser, Voice Browser, Handy, im Auto integrierte Personal Computer usw.), oder unter welchen Umständen (z.B. lautes Umfeld, unter- oder überbelichtete Räume, in Hands-free Umgebungen) der Zugriff erfolgt.
Barrierefreiheit in der Praxis
Es gibt eine Vielzahl von Richtlinien für einen barrierefreien Internetauftritt. Eine der Wichtigsten ist zum Beispiel, Alternativtexte bei visuellen Elementen oder Zusammenfassungen von Tabellen anzugeben.
Ein Nutzer mit Sehbehinderung kann so Hilfsprogramme wie Screenreader verwenden, um sich Bildschirminhalte vorlesen zu lassen.
Änderungen für einen barrierefreien Auftritt betreffen in den meisten Fällen die Programmierung der Webseite und weniger das Design.
Größere Firmen oder Organisationen sollten ebenfalls erwägen, reine Textversionen als Alternative zu ihrem Internetauftritt anzubieten, wie zum Beispiel die BBC-Webseite (England).
Revelate empfiehlt, sich schon jetzt an die Richtlinien für einen barrierefreien Internetauftritt zu halten:
- Die Kosten für eine barrierefreie Implementierung bei der Neugestaltung einer Webseite oder bei einem Re-Design einer bereits bestehenden Webseite sind relativ gering. So können extra anfallende Kosten bei einer späteren Realisierung vermieden werden.
- Ein barrierefreier Internetauftritt ist für das Erscheinungsbild einer Firma oder Organisation von großem Vorteil. Sie verstärken nicht nur das Verhältnis mit bereits exisitierenden Kunden, sondern eröffnen neuen Zielgruppen den Zugang zu ihrem Online-Angebot.
- Webseiten, die bereits benutzerfreundlich gestaltet worden sind, tendieren fast automatisch zur Barrierefreiheit. Die benötigten Änderungen sind in der Regel relativ gering.
Testen Sie sich selbst
Um sich ein Bild von der User-Experience eines Behinderten zu machen, probieren Sie folgende Links (auf Englisch):
Low visibility simulation
http://www.webaim.org/simulations/lowvision
Screen reader simulation
http://www.webaim.org/simulations/screenreader
Cognitive simulation
http://www.webaim.org/simulations/cognitive
Anmerkung:
Aus dem Englischen übersetzt. Titel im Original: Internet
for everyone! Accessibility.